Einsatz von Dienstleistern

Im Zusammenhang mit der ärztlichen Dokumentationspflicht kommt der Einsatz externer Dienstleister insbesondere bei der Aufbewahrung/Archivierung und der Löschung in Betracht. Hierzu verweisen wir auf die Seite Einsatz von Dienstleistern/Auftragsverarbeitung.