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Einsatz von Dienstleistern
Im Zusammenhang mit der ärztlichen Dokumentationspflicht kommt der Einsatz externer Dienstleister insbesondere bei der Aufbewahrung/Archivierung und der Löschung in Betracht. Hierzu verweisen wir auf die Seite Einsatz von Dienstleistern/Auftragsverarbeitung.