Die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Datenschutz spielt besonders in der Medizin, in der Behandlung von Patienten und dem Umgang mit Gesundheitsdaten eine zentrale Rolle. Um dieser wichtigen Aufgabe gerecht zu werden, sollten Ärztinnen und Ärzte die geltenden rechtlichen Vorgaben kennen und beachten. Neue Regelungen kommen immer wieder hinzu. So wie die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die zum 25. Mai 2018 nach einer zweijährigen Übergangsfrist rechtsgültig wurde.

Die neue Datenschutz-Grundverordnung regelt europaweit das Datenschutzrecht verbindlich und unmittelbar. Derzeit bestehende nationale Regelungen bleiben nur dann anwendbar, wenn sie im Einklang mit der Grundverordnung sind. Aus diesem Grund wurden die daten-schutzrechtlichen Regelungen zum Beispiel in Fachgesetzen an die Vorgaben der DS-GVO angepasst. Im Bereich der Gesundheitsversorgung haben sich daher die rechtlichen Bedingungen für die Verarbeitung von Patientendaten geändert. So sind neben der DS-GVO auch das neugefasste Bundesdatenschutzgesetz und bereichsspezifische Regelungen, wie beispielsweise das Sozialgesetzbuch oder Landeskrankenhausgesetze maßgeblich.

Über das Thema und die bevorstehenden Rechtsänderungen werden Sie durch die im Lande damit befassten Einrichtungen, insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV), dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) und die betroffenen Heilberufskammern informiert.

Hierzu gehören unter anderem wiederkehrende Artikel im Ärzteblatt, KV Praxis und KV Kompakt, in denen einzelne Aspekte des künftigen Datenschutzrechts aufbereitet werden. Wir möchten dabei ihre Aufmerksamkeit für den Datenschutz wecken und Sie dabei unterstützen, den neuen Rechtsrahmen in Ihrem Tätigkeitsbereich entsprechend umzusetzen. Vermutlich tun Sie schon eine ganze Menge, um zum Beispiel patientenbezogene Daten zu schützen. Wir werden Ihnen zusätzliche Tipps und Hinweise geben, wie Sie Ihre Schutzmaßnahmen noch verbessern können und sollten.

Mit der Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt“ haben die KV und der LfDI zudem eine landesweite Veranstaltungsreihe zu den Rechtsänderungen angeboten. Dabei wurden einzelne für Sie bedeutsame Aspekte der DS-GVO erläutert und zugleich Raum für themenbezogene Diskussionen gegeben. Sowohl die Landesärztekammer als auch die Landespsychotherapeutenkammer haben das Veranstaltungsangebot unterstützt.

Durch unsere gemeinsame Webseite (www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de) werden Sie zudem über wichtige Themen zur DS-GVO regelmäßig informiert. Neben der neu eingeführten Rubrik Datenschutzgrundverordnung finden Sie auch unter den anderen Themenschwerpunkten unserer Website wichtige Informationen zum Thema Datenschutz in der Praxis, die auch an die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung angepasst wurden. So finden Sie unter dem Themenschwerpunkt „Digitale Praxis“ im Unterpunkt „Arzt im Internet“ wertvolle Informationen zur Anpassung Ihrer Homepage an die DS-GVO.

An allen vier Standorten haben zur EU Datenschutz-Grundverordnung Veranstaltungen der KV RLP stattgefunden. Die maßgeblichen Vorträge finden Sie unter folgenden Links:

Hier finden Sie noch weitere Links zu Ihrer Information: