Ärztliche Schweigepflicht
Am 12. November 2021 sind die neuen „Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis“ im Heft 45 des Deutschen Ärzteblattes bekanntgegeben worden. Dieses Papier enthält auch eine Anlage mit einer Übersicht zu den Lösch- und Aufbewahrungsfristen von Patientendaten in der Arztpraxis und ist über den Internetauftritt der Bundesärztekammer unter diesem Link abrufbar.
Da die bisherige „Technische Anlage zu den Hinweisen und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis“ nicht mehr überarbeitet wurde, finden Sie hier die gültige Richtlinie nach § 390 SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit.
In der Linksammlung ist noch die bisherige „Technische Anlage“ zu finden, da sie inhaltlich aus unserer Sicht für den Praxisalltag hilfreiche Information enthält.
Links
- Deutsches Ärzteblatt: Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis
Deutsches Ärzteblatt 2005, Praxisverkauf: Schweigepflicht beachten - Deutsches Ärzteblatt: Technische Anlage - Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis
- Deutsches Ärzteblatt: Bekanntmachung Datenschutz-Check 2018 - Was müssen Arztpraxen angesichts der neuen Vorschriften zum Datenschutz tun?
- LÄK Baden-Württemberg: Merkblatt zur ärztlichen Schweigepflicht