Ärztliche Schweigepflicht

Am 12. November 2021 sind die neuen „Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis“ im Heft 45 des Deutschen Ärzteblattes bekanntgegeben worden. Dieses Papier enthält auch eine Anlage mit einer Übersicht zu den Lösch- und Aufbewahrungsfristen von Patientendaten in der Arztpraxis und ist über den Internetauftritt der Bundesärztekammer unter diesem Link abrufbar.

Da die bisherige „Technische Anlage zu den Hinweisen und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis“ nicht mehr überarbeitet wurde, finden Sie hier die gültige IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV nach § 75 b SGB V: https://hub.kbv.de/display/itsrl

In der Linksammlung ist noch die bisherige „Technische Anlage“ zu finden, da sie inhaltlich aus unserer Sicht für den Praxisalltag hilfreiche Information enthält.